Führerscheinklassen

Klasse A2/A1/A ( Krafträder beschränkt/unbeschränkt)

Es gibt den Stufenführerschein, d.h. 18-23 jährige müssen zwei Jahre Krafträder bis 35 KW (48 PS) fahren. Es gibt den Direkteinstieg in die Klasse A unbeschränkt für diejenigen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Auch ist der vorzeitige Aufstieg, vor Ablauf der zwei Jahre, in die Klasse AU unbeschränkt durch eine Kurzausbildung ( nur sechs Sonderfahrten 3/2/1=A/B) mit abschließender praktischen Prüfung.  Für Leute, welche vor dem 01.04.1980 ihren Führerschein gemacht haben ist durch eine praktische Prüfung der Erhalt der Klasse A2 möglich.

Klassen B/BE (PKW-Ausbildung | Schaltung & Automatik)

Mit der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG und Anhänger bis 750 kg zG mitführen. Für größere Anhänger benötigt man unter Umständen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Klasse B, die Klasse BE für Anhänger.

Klasse AM ( Roller)

Klasse M mit 50 ccm Hubraum und 45 km/h schulen wir auf einem Roller mit Automatik. Es gibt, anders als bei den anderen Klassen, keinen Eintrag „Beschränkung auf Automatik“

Klasse Mofa

Wenn du mindestens 15 Jahre alt bist, dann darfst du auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Vorausgesetzt du hast die Prüfungsbescheinigung. Diese erhältst du, wenn du vor deiner Prüfung beim TÜV 6 Stunden theoretische und zwei Stunden praktische Ausbildung absolviert hast.

Klasse B196

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

  • Die Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
  • B196 gilt nur in Deutschland

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Unsere Fahrzeuge